AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ERIC REEH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur noch als AGB bezeichnet) finden Anwendung auf alle rechtlichen Beziehungen zwischen Eric Reeh, Keplerstr.11, 73249 Wernau(nachfolgend nur noch als „Auftragnehmer“ bezeichnet) und Kunden (nachstehend nur noch
als „Auftraggeber“ bezeichnet), welche Leistungen des Auftragnehmers in
Anspruch nehmen.
§ 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN / ANWENDUNGSBEREICH
1. Diese AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggebern,
welche Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Mit Zustandekommen des Vertrages bestätigt
der Auftraggeber diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und als Bestandteil des Vertrages zu
akzeptieren.

2. Diese AGB gelten für alle geschäftlichen Handlungen und Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, welche im Zusammenhang mit Leistungen und/oder Lieferungen des Auftragnehmers stehen. Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Es gilt die zum Zeitpunkt der Vornahme der geschäftlichen Handlung gültige Fassung (der AGB), soweit sie nicht durch andere Vereinbarungen abgeändert worden ist.
3. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftraggeber von diesen abweichende Bedingungen verwendet
oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers Leistungen an diesen erbracht werden. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden mithin selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, mit Ausnahme, dass eine schriftliche Zustimmung durch den Auftragnehmer im Hinblick auf die Geltung vorliegt.

§ 2. VERTRAGSABSCHLUSS / VERTRAGSINHALT

1. Das Offerieren von Leistungen auf den Webseiten des Auftragnehmers sowiesämtlichen Unterseiten stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
Der Auftragnehmer übersendet dem Auftraggeber ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Insoferneine anderweitige Vereinbarung erfolgt, ist der Auftragnehmer an sein Angebot für einen Zeitraumvon 7 Tagen gebunden. Danach erlischt das Angebot, ohne, dass es einer gesonderten Erklärung des Auftragnehmers bedarf. Innerhalb des Annahmezeitraumes kann der Auftraggeber das Angebot annehmen. Einer gesonderten Form bedarf dies nicht. Mithin ist eine Annahme ebenso per E-Mail möglich und zulässig. Es bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, nach erfolgter Annahme des Auftraggebers, welche sich nicht innerhalb des Annahmezeitraumes befindet, durch gesonderte Erklärung dieses Angebot des Auftraggebers auf Abschluss des Vertrages anzunehmen.

2. Der Auftraggeber bestätigt mit Abgabe seiner Annahme, dass er das 18te Lebensjahr vollendet, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und als Gegenstand dieses Vertrages akzeptiert. Art und Umfang des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot des Auftragnehmers sowie diesen AGB. Weitere Leistungsinhalte sind nur dann vertraglich geschuldet, insofern die Parteien dies gemeinsam festgelegt und schriftlich festgehalten haben.

§ 3. LEISTUNG / DRITTUNTERNEHMEN

1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in Form von:
– Kochevents und Kochstunden für Auftraggeber in fremden oder angemieteten Räumlichkeiten;
– Kochkursen für Auftraggeber in fremden oder angemieteten Räumlichkeiten;
– Dienstleistungen eines Koches für andere Auftraggeber (Hierbei wird klargestellt, dass der Auftragnehmer nicht den Weisungen des Auftraggebers unterliegt und in der Wahl der Arbeitszeit sowie des Arbeitsortes frei ist. Der Auftraggeber ist ebenso frei in der Wahl der eigenen Arbeitsmittel sowie bzgl. der Vergütungsparameter. Es steht dem Auftraggeber jederzeit frei, Aufträge abzulehnen.)

2. Insofern der Auftraggeber Kochevents und / oder Kochstunden und / oder Kochkurse
veranstaltet, stimmen sich die Vertragsparteien vor dem jeweiligen Event miteinander ab, ob der
Auftragnehmer bzgl. des jeweiligen Events Speisen und Getränke mit zur Verfügung stellen soll. Die
Vertragsparteien stimmen ebenso ab, ob der Auftragnehmer Kochmaterialien mit zur Verfügung stellen
soll. Es wird auf Ziffer 5 dieser AGB verwiesen.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich Dritter zur Erfüllung der sich aus dem Vertrag mit dem
Auftraggeber ergebenden Rechte und Pflichten zu bedienen. Der Auftraggeber stimmt für
diesen Fall der Übertragung von Daten, welche für die Vertragserfüllung notwendig sind, an
Dritte zu.

§ 4. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS / HINWEISE

Nimmt der Auftragnehmer Leistungen des Auftraggebers in Anspruch und handelt es sich hierbei um
Kochevents und / oder Kochstunden und / oder Kochkurse, so ist der Auftragnehmer
verpflichtet, den Auftraggeber vorab über gesundheitliche Einschränkungen sämtlicher
Teilnehmer zu informieren, welche in Zusammenhang mit der Aufnahme von Nahrungsmitteln sowie
Getränken stehen. Der Auftraggeber ist ebenso ungefragt verpflichtet, dem Auftraggeber mitzuteilen,
ob Teilnehmer Allergien oder anderweitige Unverträglichkeiten, bezogen auf den Verzehr von
Getränken oder Speisen, aufweisen.

§ 5. VERGÜTUNG / FÄLLIGKEIT / ABSCHLAG
1. Die Vergütungsvereinbarung erfolgt grundsätzlich in dem Angebot des Auftragnehmers, welcher der
Auftraggeber mit der Annahmeerklärung bestätigt.

2. Insofern der Auftragnehmer bzgl. der Beschaffung von Speisen und / oder Getränken
und / oder zur Anfahrt / Abfahrt Fahrten mit dem eigenen PKW absolvieren muss, so gilt
diesbezüglich eine Kilometerpauschale in Höhe von € 0,40 netto je gefahrenen Kilometer als
vereinbart. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche für das
Vertragsverhältnis angefallenen Kosten zu erstatten. Bzgl. der Waren, welche vom Auftragnehmer, je
nach Vereinbarung gestellt werden, erfolgt ein Aufschlag von 20 % des Warenwertes. Sollten andere
Räumlichkeiten angemietet werden, so ist dies vom Auftraggeber zu tragen. Es erfolgt eine
Aufschlag von 20 %. Die Abrechnung orientiert sich anhand des tatsächlich angefallenen
Warenwertes. Angaben im Angebot sind mithin zunächst als Schätzungen einzustufen.
Insofern der Auftragnehmer Materialien zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung zur
Verfügung stellt, gilt ein Betrag in Höhe von € 50 netto als vereinbart, es sei denn, dass die
Parteien eine hiervon abweichende Vereinbarung treffen.

3. Die zu erbringenden Dienstleistungen werden grundsätzlich zzgl. der Bestimmungen aus §
5 Abs. 2 dieser AGB und auf Basis des tatsächlich anfallenden Zeitaufwandes abgerechnet,
es sei denn, die Parteien treffen eine hiervon abweichende Vereinbarung. Der
Auftragnehmer kann eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes nach
Abschluss der Vereinbarung und vor dem jeweiligen Event in Rechnung stellen. Es bedarf einer
Rechnungslegung. Die Fälligkeit ergibt sich aus der Rechnung. Insofern keine abweichende
Vereinbarung getroffen wird, besteht eine Fälligkeit von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung. Bei
einer Entfernung der Veranstaltung von mehr als 100 km zum Firmensitz des
Auftragnehmers hat der Auftraggeber kostenfrei eine Unterkunft zu stellen.

§ 6. RÜCKTRITT / STORNIERUNG / AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG
1. Tritt der Auftraggeber von fest gebuchten Terminen, Leistungen im Sinne von Ziffer 3 dieser AGB
betreffend, zurück, ist der Auftragnehmer berechtigt wie folgt Aufwandsersatz auf der Grundlage des
Leistungsumfanges zu berechnen.

Rücktritt bis 7 Tage vor dem Termin: 25 % des Auftragswertes. Rücktritt bis 5 Tage vor dem Termin:
50 % des Auftragswertes. Rücktritt bis 3 Tage vor dem Termin: 75 % des Auftragswertes.
Rücktritt weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 100 % des Auftragswertes.
2. Es wird klargestellt, dass von vorstehenden Stornierungsregelungen ebenso bereits angefallene
Fixkosten zu erstatten sind. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht
oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

§ 7. HAFTUNG / HAFTUNGSAUSCHLUSS

1. Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass sich aus
nachstehenden Bestimmungen oder anderweitigen Bestimmungen dieser AGB etwas
Anderweitiges ergibt. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Auftragnehmer
vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, eine schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht (sog. Kardinalpflicht) gegeben ist oder eine Verletzung von Leben, Leib und
Gesundheit stattfindet. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben bestehen.
Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf jegliches Verhalten von
Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern des Auftragnehmers.

2. Der Höhe nach wird die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren
Schaden (sog. vertragstypischen Durchschnittsschaden) begrenzt. Vorhersehbar ist
nur derjenige Schaden, den der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen
bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die der Auftragnehmer
bzw. dessen Erfüllungsgehilfen gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der
Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des
Auftragnehmers und dessen Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden
hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden
oder untypischer Schäden ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit der
Lieferung oder für Lieferverzögerungen, wenn diese durch höhere Gewalt oder sonstige,
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, z.B.
Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, verursacht worden sind, die der
Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

§ 8. Datenerhebung / Datenverwendung / Datenweitergabe / Datenlöschung

Der Auftragnehmer erhebt personenbezogene Daten, welche im Rahmen der Vertragsanbahnung,
dem Abschluss des Vertrages und der Vertragsdurchführung zur Abwicklung von Auftrags- und
Abrechnungsprozessen notwendig sind. Welche Daten erhoben werden, ist aus den jeweiligen Dokumenten
und Formularen ersichtlich. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die Daten für
die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen
Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung
der Daten eingewilligt oder sich der Auftragnehmer eine Datenverwendung vorbehält, dies gesetzlich
erlaubt ist und über die der Auftragnehmer informiert.

§ 9. Schlussbestimmungen / Gerichtsstandvereinbarung / Streitbeilegung
1. Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch. Ist der

Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bestehenden
Vertragsverhältnissen oder diesen AGB zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber der Sitz des
Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Aufraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder auf Grund vertraglicher
Vereinbarung abgeändert werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
AGB, es sei denn, dass das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei
darstellen würde. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-
Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr auffindbar
ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.
Stand: 01.05.2021

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